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Amtsblatt der Europäischen Union
Das Thema Amtsblatt der Europäischen Union ist seit Jahren Gegenstand von Debatten und Studien und hat zu widersprüchlichen Meinungen und unterschiedlichen Theorien geführt. Seit der Antike spielt Amtsblatt der Europäischen Union eine grundlegende Rolle in verschiedenen Aspekten des menschlichen Lebens und beeinflusst die Entwicklung von Gesellschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft. Im Laufe der Geschichte war Amtsblatt der Europäischen Union Gegenstand von Analysen und Überlegungen und führte zu endlosen Interpretationen und Diskussionen über seine wahre Bedeutung und seine Auswirkungen auf die heutige Welt. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Facetten von Amtsblatt der Europäischen Union untersuchen und seine heutige Bedeutung und Relevanz sowie seinen Einfluss auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens analysieren.
Das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl, engl. OJEU Official Journal of the European Union) ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union. Frühere Titel waren von Dezember 1952 bis April 1958 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und von April 1958 bis Januar 2003 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Seit 1998 ist das Amtsblatt online abrufbar; die Papierausgabe von Reihe S wurde damals eingestellt. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 ist grundsätzlich die elektronische Ausgabe des Amtsblatts rechtsverbindlich. Seit dem 1. Oktober 2023 erscheinen die einzelnen Rechtsakte einzeln und ohne ein gemeinsames Inhaltsverzeichnis. Damit soll die Flexibilität bei der Verkündung der Rechtsvorschriften verbessert werden.
Das Amtsblatt hat eigene ISSN-Kennungen je Reihe, je Publikationsform und im Allgemeinen auch je Sprache (Reihe L deutsch, elektronisch ISSN1977-0642/Papier ISSN1725-2539; Reihe C deutsch, elektronisch ISSN1977-088X/Papier ISSN1725-2407; Reihe S sprachunabhängig, elektronisch ISSN2529-5705).
Eine thematische Erschließung der veröffentlichten Rechtsakte erfolgt über den Fundstellennachweis.
Gliederung
Seit 1968 ist das Amtsblatt geteilt in Reihe L (Législation) für Rechtsvorschriften (wie Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) und Reihe C (Communications et informations) für andere Mitteilungen und Bekanntmachungen; beide haben Unterreihen. Seit 1978 gibt es zudem die Reihe S (Supplément) für Ausschreibungen öffentlicher Aufträge und EWIV-Bekanntmachungen (siehe TED). Sonderausgaben enthalten das zum Zeitpunkt des Beitritts des betreffenden Mitgliedstaats geltende Sekundärrecht.
L … M (nachträgliche Veröffentlichungen in maltesischer Sprache, 2005 bis 2011; vgl. unten)
Reihe C (Mitteilungen und Bekanntmachungen) gliedert sich in
Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen
Mitteilungen
vorbereitende Rechtsakte
Informationen
Bekanntmachungen zu Verfahren
Unterreihen:
C … A (Anhang, u. a. für Stellenausschreibungen, seit 1991)
C … I (isoliert, z. B. eilbedürftig, seit 2016)
C … E (elektronisch, 1999 bis 2014)
In der Datenbank EUR-Lex wird das Amtsblatt der EGKS als Reihe A (antérieur‚vor‘ Errichtung der Gemeinschaften) und das Amtsblatt der Gemeinschaften bis 1967 als Reihe P (postérieur‚nach‘ Errichtung der Gemeinschaften) bezeichnet.
Sprachen
Das Amtsblatt erscheint in allen jeweiligen Amtssprachen, also
Für Maltesisch galt eine Übergangsfrist von Mai 2004 bis April 2007, für Irisch von Januar 2007 bis Dezember 2021.
Das Amtsblatt der EU ist das einzige Periodikum weltweit, das täglich in so vielen Sprachen erscheint.
Die EWR-Beilage zum Amtsblatt, auch EWR-Supplement genannt, erscheint seit 1994 auf Isländisch und Norwegisch, in der Regel donnerstags (im Jahr 1994 auch auf Finnisch und Schwedisch).
Zitierform
Eine Fundstelle im Amtsblatt wird üblicherweise folgendermaßen angegeben:
Kürzel „ABl.“
ggf. Reihe: „L“ bzw. „C“ (bzw. „S“ in Papierform)
Amtsblatt-Nummer
Datum im Format T.M.JJJJ, eingeleitet durch „vom“
Seitenzahl, eingeleitet durch „, S.“ (Paginierung seit Juli 1967 je Heft)
Beispiel:ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1
Auf die elektronische Reihe S wird mittels der Bekanntmachungsnummer hingewiesen:
↑vgl. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992, Schlussakte: Vereinbarung über die Veröffentlichung der Informationen, die für den EWR von Bedeutung sind. In: ABl. L 1 vom 3. Januar 1994, S. 548 (EUR-Lex (PDF)).