Wiki90.com

Wiki90: Enzyklopädie im 90er-Jahre-Stil im Internet

Tauchen Sie ein in Wiki90, die Online-Enzyklopädie, die den Geist der 90er Jahre einfängt. Mit einem Design, das an die Anfänge des Internets erinnert, und einem reichhaltigen Wissensschatz ist Wiki90 Ihr Portal zu Nostalgie und Lernen. Entdecken und erleben Sie ikonische Momente einer unvergesslichen Ära online noch einmal!

Ergänzungsleistungen

Das Thema Ergänzungsleistungen ist ein Thema, das im Laufe der Jahre Interesse und Debatten hervorgerufen hat. Im Laufe der Zeit hat sich Ergänzungsleistungen in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft als relevantes und wichtiges Thema erwiesen. Von seinen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft bis hin zu seinem Einfluss auf die Populärkultur hat Ergänzungsleistungen die Aufmerksamkeit von Wissenschaftlern, Experten und Enthusiasten gleichermaßen auf sich gezogen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Facetten von Ergänzungsleistungen untersuchen und seine Auswirkungen, Relevanz und Entwicklung im Laufe der Zeit aufschlüsseln. Durch eine kritische und umfassende Analyse werden wir versuchen, die Komplexität und Bedeutung von Ergänzungsleistungen heute zu verstehen.

Ergänzungsleistungen (EL) zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder zur Invalidenversicherung (IV) dienen im schweizerischen Sozialstaat zur Existenzsicherung, falls andere soziale Sicherungen oder das Einkommen hierfür nicht ausreichen. Die Ergänzungsleistungen bilden zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulensystems. Ausgerichtet werden die Leistungen von den Kantonen oder von gemeinnützigen Organisationen. Seit 1966 werden Ergänzungsleistungen gezahlt. Ursprünglich waren sie nur als Übergangslösung gedacht. Es gibt zwei Arten von Leistungen, die ausgerichtet werden: Zum einen jährliche Ergänzungsleistungen, zum anderen die Erstattung von Krankheits-, Behinderungs- und Zahnbehandlungskosten. Die Ergänzungsleistungen werden staatlich finanziert ohne Lohnabzüge.

Anspruchsvoraussetzungen

Rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Personen:

  • mit Anspruch auf Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV)
  • mit Wohnsitz und regelmässigem Aufenthalt in der Schweiz

Weblinks