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Als gemeine Herrschaften wurden in der Alten Eidgenossenschaft bis 1798 Gebiete bezeichnet, die von mehreren der XIII regierenden Alten Orte gemeinsam erobert und als Vogteien auch gemeinsam verwaltet wurden. Die Zahl und die Kombination der regierenden Orte variierten dabei stark. Nach dem Zweiten Villmergerkrieg 1712 erzwangen die reformierten Kantone eine neue Zusammensetzung der regierenden Orte in den deutschen gemeinen Vogteien.
Die «deutschen gemeinen Vogteien» lagen im Aargau und in der Ostschweiz. Sie wurden von der Eidgenossenschaft in Zusammenhang mit den Schweizer Habsburgerkriegen erworben.
Die ennetbirgischen oder welschen Vogteien lagen im heutigen Kanton Tessin. Sie wurden im Zuge der Ennetbirgischen Feldzüge vom Herzogtum Mailand erworben. Die eidgenössische Herrschaft über die Talschaften Travaglia und Cuvio sowie über das Eschental war umstritten und währte nur kurz. Die Vogteien wurden von denjenigen Orten regiert, die bei der Eroberung beteiligt waren. Bei den südlichen Vogteien waren dies alle Orte ausser Appenzell.
Als «zweiörtige Vogteien» wurden gemeine Herrschaften bezeichnet, deren Herrschaft sich nur zwei eidgenössische Orte teilten. Die Stadt Bern beherrschte auf diese Weise zeitweise mit Solothurn und längerfristig mit Freiburg gemeinsam eroberte Gebiete. Auch die Kantone Schwyz und Glarus teilten sich die Herrschaft über die während des Alten Zürichkrieges heftig umkämpften ehemaligen toggenburgischen bzw. habsburgischen Besitzungen in der Linthebene.
1538–69 teilten sich die sieben Zehnden des Wallis und Bern die Herrschaft über einen Teil des heutigen Hochsavoyen. Bis ins 18. Jahrhundert blieb nur die Herrschaft über Tessenberg übrig, die sich ein regierender Ort mit einem zugewandten, hier Bern und das Fürstbistum Basel, teilte.
Auch einige der Schirmvogteien (Protektorate) der Alten Eidgenossenschaft werden oft als «gemeine Herrschaften» bezeichnet, weil sich mehrere Orte die Schirmherrschaft teilten.