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Senatsverwaltung für Finanzen
Heute werden wir die faszinierende Welt von Senatsverwaltung für Finanzen erkunden. Egal, ob Sie sich für seine Auswirkungen auf die Gesellschaft oder seine historische Relevanz interessieren oder einfach mehr über Senatsverwaltung für Finanzen erfahren möchten, dieser Artikel bietet Ihnen einen vollständigen und detaillierten Überblick über das Thema. Von seinen Ursprüngen bis zu seinem aktuellen Einfluss, durch seine vielen Facetten und Kontroversen werden wir in eine umfassende Analyse eintauchen, um besser zu verstehen, was Senatsverwaltung für Finanzen ist und warum es so wichtig ist. Machen Sie sich also bereit für eine informative Reise, die neue Perspektiven und Erkenntnisse über Senatsverwaltung für Finanzen eröffnet.
Ab 1945 war für Finanzen der Stadtrat für Finanzen und Steuern zuständig, zwischenzeitlich Stadtrat für Finanzen genannt. Seit 1951 ist für Finanzen die bis heute bestehende Senatsverwaltung für Finanzen zuständig.
Die Senatsverwaltung für Finanzen beschäftigt rund 580 Mitarbeiter und ist neben einem gesonderten Leitungsbereich in fünf Abteilungen gegliedert.
Leitungsbereich
Zum Leitungsbereich der Senatsverwaltung für Finanzen gehört der Leitungsstab mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, den Gremienangelegenheiten, den Büros des Senators und der Staatssekretäre sowie die Stabsstelle Finanzreferent und Europaangelegenheiten.
Abteilung I für Vermögen und Beteiligungen
Die Abteilung I für Vermögen betreibt das Beteiligungsmanagement und -controlling für die Unternehmen des Landes Berlin sowie die Vermögensaktivierung.
Referate:
I A – Grundsatzangelegenheiten der Beteiligungspolitik, Public-Private-Partnership, Zielbilder, Betriebe gewerblicher Art, Tax-Compliance, IT
Die Abteilung II fungiert als Haushaltsabteilung und ist mit der Aufstellung und der Ausführung des Landeshaushaltes einschließlich Stellen- und Personalwirtschaft befasst. Sie plant somit die Finanzpolitik des Senates.
Referate:
II A – Grundsatzangelegenheiten der Finanzpolitik, Finanzstrategien und Bund-Länder-Finanzbeziehungen
II B – Haushaltsplan, Öffentliches Rechnungswesen, Haushalts-, Gebühren- und Beitragsrecht, Aufsicht über die Landeshauptkasse sowie Angelegenheiten des Einzelplans 29
II C – Angelegenheiten des Einzelplans 10 sowie der Bezirkshaushaltspläne und Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen
II D – Angelegenheiten der Bezirke, Einzelplan 11 sowie Bezirkshaushaltspläne
II E – Angelegenheiten der Einzelpläne 01, 02, 05, 08, 15, 20, 21, 25, 29 sowie Bezirkshaushaltspläne
II F – Angelegenheiten der Einzelpläne 07, 12, 13 sowie Bezirkshaushaltspläne
II G – Angelegenheiten der Einzelpläne 03, 08, 09 sowie Bezirkshaushaltspläne
II LFU – Projekt Landesweites Forderungsmanagement zum Unterhaltsvorschussgesetz
Abteilung III für Angelegenheiten der Steuerverwaltung
Die Senatsverwaltung für Finanzen leitet mit ihrer Abteilung III als oberste Landesfinanzbehörde die Berliner Steuerverwaltung. Die Abteilung umfasst sieben Referate.
Die Senatsverwaltung für Finanzen leitet die AG Ressourcensteuerung, die auf die AG Wachsende Stadt gefolgt ist. In diesem Gremium wird über die Anzahl zusätzlicher Stellen und die Personalpolitik für die Berliner Bezirke diskutiert.
Mitglieder
Zur AG Ressourcensteuerung gehören fünf Mitglieder: