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Die Vierteilung war im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit eine mit Folter kombinierte Hinrichtungsprozedur, bei der das Opfer verstümmelt wurde, indem es in Stücke gehackt, geschnitten oder gerissen wurde. Häufig wurden Verurteilte schon vor der Vierteilung getötet, es sind aber auch Durchführungen bei lebendigem Leibe bekannt.
Die Methode zählt, neben dem Hängen, Ausweiden und Vierteilen zu den brutalsten historischen Hinrichtungsarten.
In Europa war die Strafe insbesondere bei Hochverrat, etwa versuchtem oder vollbrachtem Königsmord, vorgesehen. Im englischen Königreich wurden als Verräter verurteilte Personen mit Hanging, drawing and quartering („Hängen, Ausweiden und Vierteilen“) bestraft. Die Teile des zerlegten Leichnams wurden als mahnende Abschreckung ausgestellt. In Frankreich wurden im 15. Jahrhundert einige Personen zuerst enthauptet und anschließend gevierteilt. Auch die heute als erste deutsche Rechtsschrift geltende Constitutio Criminalis Carolina führt die Vierteilung auf, durchgeführt wurde die Strafe aber selten. Es sind Fälle bekannt, in denen das Opfer lebendig gevierteilt wurde.
Die Zerteilung geschah entweder durch den Scharfrichter mithilfe von Schneid- und Hackwerkzeug oder durch das Anbinden der Extremitäten an kräftige Tiere, die anschließend aufgescheucht und auseinandergetrieben wurden. Letztere Variante verlangte mitunter, dass der Scharfrichter im Voraus gewisse Sehnen durchtrennte.
In der Regel wurde diese Form der Hinrichtung fast ausschließlich bei Männern angewendet. Eine der seltenen Ausnahmen bildet die 1633 in Italien durch Hängen, Ausweiden und Vierteilen hingerichtete Giftmischerin Teofania di Adamo.